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Teichtmeister Orf

Florian Teichtmeister zu Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie verurteilt

Ehemaliger Schauspielstar für Sammlung und Bearbeitung von Missbrauchsbildern schuldig befunden

Wiener Straflandesgericht verhängt zweijährige Bewährungsstrafe

Der frühere Schauspielstar Florian Teichtmeister ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht wegen des Besitzes und der Bearbeitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 43-jährige Österreicher muss sich zudem einer Therapie unterziehen.

Teichtmeister war im Februar 2021 festgenommen worden, nachdem bei einer Hausdurchsuchung Tausende Dateien mit kinderpornografischem Material auf seinen Geräten gefunden worden waren. Er hatte die Vorwürfe zunächst bestritten, sich später jedoch schuldig bekannt.

In der Verhandlung zeigte sich Teichtmeister reumütig und gab an, dass er sich seit seiner Festnahme in Therapie befinde. Das Gericht bewertete seine Reue als glaubhaft und entschied sich daher für eine Bewährungsstrafe.

Der Prozess gegen Teichtmeister hatte großes öffentliches Interesse geweckt. Der Schauspieler war bekannt geworden durch seine Rollen in Filmen wie "Der Ausflug" und "Die dunkle Seite". Seit seiner Verhaftung wurde er aus mehreren Produktionen entlassen.

Das Urteil gegen Teichtmeister ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie. Es zeigt, dass auch Prominente für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.


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